Unsere Kanzlei stellt Wissen und Instrumente zum Absichern von innovativen Leistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Unternehmensstrategie und ausgerichtet am Marktumfeld bereit.
Zunächst werden Schutzrechte bzw. ein Schutzrechtsportfolio zum Absichern von Innovationen geschaffen und sodann zur Kapitalisierung gegenüber dem Wettbewerb durchgesetzt und/oder verwertet.
Als gemischte Patent- und Rechtsanwaltskanzlei bieten wir "Full-Service aus einer Hand" und decken sämtliche Bereiche des Immaterialgüterrechts mit dem Fachwissen erfahrener Patentanwälte und der juristischen Kompetenz hochspezialisierter Rechtsanwälte ab.
Ein etabliertes Netzwerk von spezialisierten Kanzleien gewährleistet die weltweite Vertretung Ihrer Interessen in jedem Land.
Unsere technische Expertise umfasst insbesondere die Felder:
Das Wettbewerbsrecht zielt im allgemeinen - anders als die Sonderschutzrechte oder das Urheberrecht - nicht auf die Gewährung einer gewissen Ausschließlichkeitsposition des einzelnen Marktteilnehmers ab. Grundsätzlich ist es auf die Belange der Fairness und der Chancengleichheit der Konkurrenten untereinander ausgerichtet. Darüber hinaus dient es auch den Interessen der Verbraucher. Seine besondere Bedeutung erlangt es im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechtes immer dann, wenn es ergänzende Leistungsschutzinstitute offeriert. Dann können für den Inhaber eines schutzwürdigen Besitzstandes auch aus dem Wettbewerbsrecht individuelle Abwehrrechte erwachsen.
Der technische Innovationsschutz zählt zu den klassischen Aufgaben des Patentanwalts. Wir helfen Ihnen, Ihre technische Lösung zu abstrahieren und mit Worten zu ummanteln, die den bestmöglichen Schutzumfang bieten. Beim Verfassen der Patentansprüche, die den juristischen Wert des Schutzrechtes maßgeblich bestimmen, zählt jedes einzelne Wort. Mit unserem Team decken wir dabei alle wichtigen technischen Fachbereiche ab und vertreten Sie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt oder der World Intellectual Property Organization.
Das erteilte Patent schützt eine abstrakte technisch Lösung.
Das ungeprüfte, aber dafür recht schnell erlangbare Gebrauchsmuster stellt häufig in Ergänzung oder neben dem Patentschutz ein strategisches Instrument dar, das nicht unterschätzt werden darf. Wie beim Patent liegt unser Augenmerk auf der Erarbeitung von Schutzansprüchen, die Ihre technische Idee bestmöglich erfassen.
Das eingetragene Gebrauchsmuster schützt eine abstrakte, technische Lösung.
Die Kennzeichnung am Markt, die Individualisierung des Profils von Waren und ihrer Herkunft zählt seit Jahrhunderten zu den wichtigsten unternehmerischen Bestrebungen. Die Marke als häufig verwendetes Synonym für jegliche Art von Kennzeichenrechten ist sicher die bekannteste Kennzeichenform. Die Marke kann dabei auch zum Schutzschirm für die Entwicklungschance eines ganzen Unternehmens oder seines Firmennamens werden. Wir unterstützen Sie bei der Erlangung von Markenschutz auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene.
Die Marke schützt die Kennzeichnung eines Produkts.
Das "Äußere" eines Produktes ist angesichts des zunehmenden Wettbewerbs und der Angleichung qualitativer Standards mehr und mehr zum wichtigen Instrument für den Warenabsatz geworden. Der Einsatz hochwertigen Designs wird von modernen Unternehmen oft als Wettbewerbselement in Marktnischen verwendet. Wir sorgen für effektiven Schutz Ihrer Designleistungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
Das Design/Geschmacksmuster schützt das Aussehen eines Produktes.
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen zählt zu den wichtigsten unternehmerischen Belangen. Zwischenzeitlich wurden hierfür auf europäischer und nationaler Ebene effektive Instrumente geschaffen. Wir unterstützen Sie bei der Handhabung dieser Instrumente. Zugleich beraten wir Sie aber auch im Vorfeld von Schutzrechtsanmeldungen in Bezug auf Geheimhaltungsvereinbarungen, um zu verhindern, dass Ihre eigene Präsentation zu einer neuheitsschädlichen Offenbarung führt, die einer Anmeldung später entgegenstehen kann.
Erfinderansprüche können nicht einfach im Arbeitsvertrag geregelt werden. In Deutschland sind Ansprüche von Arbeitnehmererfindern in einem eigenen Gesetz geregelt, welches den Arbeitsvertragsparteien wichtige Pflichten auferlegt. Wir beraten Sie hier gern im Einzelfall oder wir erarbeiten für Sie unternehmerische Lösungen, mit denen Sie das Innovationspotenzial Ihrer Mitarbeiter nutzen und den Arbeitsaufwand für die Umsetzung der Gesetzesvorgaben senken können.
Die Präsenz in der Welt des World Wide Web ist heute mindestens so umkämpft wie die im Nicht-Online-Markt. Wir unterstützen Sie in diesem Bereich mit unserem Wissen um die stete Veränderung und Aktualisierung der Bedingungen und des Rechtsrahmens.
Für die Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken aber auch von kulturellen Veranstaltungen stellt das Gesetz neben der Marke ein weiteres wichtiges Instrument zur Verfügung: den Werktitel. Strategisch richtig eingesetzt, stellt er einen unverzichtbaren Bestandteil einer kennzeichenrechtlichen Schutzstrategie dar.
Anders als die gewerblichen Schutzrechte hat das Urheberrecht seine Wurzeln im musisch-künstlerischen Bereich. Der anhaltende Fortschritt bedingt aber auch verstärkt eine enge Beziehung zur Forschung und Ergebnissen der technischen Wissenschaften. Das moderne Urheberrecht kann heute daher für sich in Anspruch nehmen, nicht nur ein Grenzgebiet zwischen Juristerei und Kunst, sondern auch ein Bindeglied zwischen Recht und Technik zu sein. Wir unterstützen Sie hier mit der Kompetenz unserer Rechtsanwälte im Team.
Durch die enorme Bedeutungssteigerung sozialer Netzwerke hat auch die Bedeutung des Persönlichkeitsschutzes stark zugenommen. Gerade das Recht am eigenen Bild stellt einen häufigen Verletzungsfall dar. Wir beraten Sie, wie Sie Fallstricke vermeiden.
Im Recht des unlauteren Wettbewerbs beraten und vertreten wir Sie insbesondere im Bereich der irreführenden geschäftlichen Handlungen und im Bereich unlauterer Nachahmungen. Das Wettbewerbsrecht ist hier eine wichtige Flanke zum Bereich des Patent-, Design- und Markenschutzes.
Die monetäre Bewertung von Immaterialgütern ist für eine Vielzahl unternehmensinterner und -externer Anlässe entweder eine wesentliche Entscheidungsbasis oder durch Rechnungslegungsstandards bzw. von den Finanzbehörden vorgeschrieben. Von Bedeutung ist die IP-Bewertung etwa im Rahmen des Einzelerwerbs von Immaterialgütern oder im Zuge von Unternehmensakquisitionen bei der Kreditvergabe (als "Sicherheiten"), bei steuerlich motivierten Transaktionen, als Basis eines wertorientierten Intellectual-Property-Managements sowie bei der Anwendung nationaler und internationaler Rechnungslegungsvorschriften. Gern stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
Die Verwertung von Immaterialgütern hat in Zeiten stärkerer Globalisierung verstärkt an Bedeutung gewonnen. Immaterialgüter sind heute für moderne Unternehmen so relevant wie traditionelle, physische Unternehmensassets. Bei den möglichen immaterialgüterrechtlichen Transaktionen sind verschiedene Formen zu unterscheiden: Immaterialgutübertragung, Begründung von immaterialgüterlichen Rechtsgemeinschaften (vor allem im F&E-Bereich) und schließlich die wichtige Form der Immaterialgutlizenzierung. Ob und wieweit diese Transaktionen unternehmerisch sinnvoll und rechtlich durchführbar sind, hängt vom jeweiligen Charakter des konkreten Immaterialgutes ab. Wir beraten Sie hierzu mit unserer langjährigen Erfahrung.
Vor allem im Fall klassischer Produktpiraterie bzw. bei strafrechtlich relevanten Schutzrechtsverletzungen können Verletzungsobjekte per Grenzbeschlagnahme schon an den Außengrenzen der EU (bzw. auch an nationalen Grenzen) abgefangen werden. Wir arbeiten hier für unsere Mandanten eng mit den Zollbehörden zusammen.
Gerichtsverfahren im Bereich der Verletzung Geistigen Eigentums sind komplex, hochspeziell und unterliegen zahlreichen prozessualen Besonderheiten. Nur eine lange Erfahrung gewährleistet hier optimale Betreuung. Bereits die Wahl des Gerichtsstandes kann für den Schutzrechtsinhaber entscheidend bei der Durchsetzung seiner Ansprüche sein. Aufseiten desjenigen, dem die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes vorgeworfen wird, kann häufig nur in einer strategischen Kombination in Form der Verteidigung im Verletzungsverfahren und einem Angriff auf das betreffende Schutzrecht die Konsequenz von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen abgewendet werden. Wir unterstützen klagende und beklagte Parteien als Team von Patent- und expertierten Prozessrechtsanwälten.